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Geld und Versicherungen Vermögenswirksame Leistungen - Mitnehmen!

 

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VZN


Anmeldungsdatum: 12.12.2004
Beiträge: 135

Verfasst am: 12.12.2004, 18:29  Titel: Vermögenswirksame Leistungen - Mitnehmen! Antworten mit Zitat
Wer einen Job hat, kann im Rahmen des Vermögensbildungs-Gesetzes bis zu 470 € im Jahr auf die hohe Kante legen, je nach Tarifvertrag zwischen 8 und knapp 40 € jeden Monat . Dieser Sparbetrag wird vom Lohn bzw. Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber direkt an das jeweilige Geldinstitut überwiesen. Die meisten Arbeitgeber legen noch ein bisschen was drauf. Vielfach ist dies in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

Sollte man mitnehmen!

Der Staat fördert solche Anlageformen durch Zahlung der sog. Arbeitnehmer-Sparzulage. Dieses staatliche "Geschenk" beläuft sich auf 9% des Sparbetrages, also auf bis zu 42,30 € jährlich, bei Ehepaaren entsprechend 84,60 €.
Voraussetzung ist allerdings, dass Du noch nicht so viel verdienst: Die festgelegte Grenze (versteuertes Jahreseinkommen) liegt bei 17.900 € für Singles bzw. bei 35.800 € für Paare. Der Sparvertrag muss in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden; die Kohle gibt's allerdings erst am Ende der siebenjährigen Laufzeit durch das Finanzamt.
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2005er


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 1

Verfasst am: 03.09.2005, 00:31  Titel: 100.000,- € geschenkt ?! Antworten mit Zitat
Hallo erstmal,

hab da was gefunden, was für mich als frisch gebackenen Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen sehr interessant klingt: statt 40,- € zahl ich brutto weit mehr als das doppelte ein und hab netto sogar noch ein paar Cent mehr in der Tasche. In meinem Beispiel kommen so am Ende nicht ganz 100.000,- € raus. Kennt sich jemand etwas damit aus?

das ganze ist von der HDI Versicherung unter http://www.vlmaxx.de oder http://www.vlmaxx.com

Wo ist da der Haken....

Gruß

2005er
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MariJu


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 1

Verfasst am: 13.01.2006, 17:52  Titel: Was die meisten nicht wissen... Antworten mit Zitat
Hallo zusammen,

wer "Vermögenswirksame Leistungen" in Anspruch nimmt, erwartet natürlich, dass der Staat auch mit der "Arbeitnehmer-Sparzulage 'rüber rückt. Das allerdings passiert nur, wenn man einige Formulare ausfüllt, die man (och Schreck) beim Finanzamt bekommt.
Das sind das Formular zur Einkommensteuer-Erklärung (man kreuzt ganz oben "Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage" an, aber nicht "Einkommensteuererkläung") Hier sind nur Name, Adresse, Geb.-Datum und (ganz wichtig!) Bankverbindung einzutragen und auf Seite 2 ganz oben ein Kreuzchen bei "Anlage N" zu setzen.
Als nächstes ist die "Anlage N", die Anlage für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auszufüllen. Für 2004 ist das eine Seite, für 2005 schon eine Doppelseite. Oben in das Feld den Namen und "eTIN" eintragen und ansonsten ist die erste Seite beinahe identisch mit der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber am Anfang des neuen Jahres bekommt. Dann ist noch ein Feldchen "VL" auf der ersten Seite, recht weit am rechten Rand, in das man eine 1 setzt, denn man macht ja die Vermögenswirksamen Leistungen geltend, die auf der "Anlage VL", die man von der Bausparkasse o.a. zugeschickt bekommen hat.
Wenn man damit fertig ist, den Hauptbogen mit Anlage N und Anlage VL in einen Umschlag tun und beim Finanzamt in den Briefkasten und in max 8 Wochen ist das Geld auf dem Konto.
Wenns länger dauert, einfach anrufen und nachfragen!

Liebe Grüße, eure MariJu Auf den Arm nehmen
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